Beschlussvorlage öffentliche Verwaltung

Format: geeignet für Gemeinderat, Kreistag, Schulträger


Beschlussvorlage

Betreff: Einführung der digitalen Lernplattform KI-Kinderakademie an den Schulen im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers
Vorlage-Nr.: (bitte einfügen)
Sitzung: (Gremium, Datum einfügen)
Federführend: Schulträger / Amt für Bildung / Amt für Digitalisierung


1. Sachverhalt

Die digitale Lernplattform KI-Kinderakademie unterstützt den Unterricht durch kindgerechte KI-gestützte Lernmodule und bietet Möglichkeiten der individuellen Förderung. Die Plattform ist browserbasiert, installationsfrei und kann an allen Schularten eingesetzt werden.

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in der EU, ist DSGVO-konform und speziell für den Einsatz bei Minderjährigen ausgelegt (Datensparsamkeit, Klassen- und Rollentrennung, kein Tracking, keine Werbung).

Die Plattform erfüllt die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen des Schulträgers. Der Anbieter stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) sowie ein Lösch- und Sicherheitskonzept bereit.


2. Bewertung

Die Nutzung der KI-Kinderakademie bietet folgende Vorteile:

  • Verbesserung der digitalen und medienpädagogischen Kompetenzen
  • Entlastung der Lehrkräfte durch adaptive Lernhilfen
  • Förderung der individuellen Lernentwicklung
  • sehr einfache technische Integration (kein Installationsbedarf)
  • vollständige Datenschutzkonformität inkl. AVV und TOMs
  • keine zusätzlichen Kosten für Hardware oder Infrastruktur

Eine Einführung ist mit geringem organisatorischen Aufwand verbunden.
Pilotierungen an Einzelschulen sind möglich.


3. Finanzen

Die Kosten sind transparent und skalierbar. Es stehen Lizenzmodelle pro Schule oder für den gesamten Schulverbund zur Verfügung.
Mittel können aus dem Haushaltsansatz „Digitale Bildung“ bzw. „Medienentwicklungsplanung“ (sofern vorhanden) verwendet werden.


4. Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat / Kreistag beschließt:

  1. Die digitale Lernplattform KI-Kinderakademie wird an den Schulen im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers eingeführt.
  2. Der Schulträger wird beauftragt,
    • die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen umzusetzen (inkl. AVV),
    • eine Pilotphase mit ausgewählten Schulen zu starten,
    • anschließend die stufenweise Einführung vorzubereiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Unterschrift Verwaltung
Datum