Stand 2025
1. Verantwortlichkeiten
Schule / Schulleitung
- ist Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
- entscheidet über Zweck und Einsatz der Plattform
- informiert Lehrkräfte, Eltern und ggf. Schülerinnen & Schüler
- verwaltet Benutzerkonten bzw. delegiert dies an IT-Admins
- überwacht die Einhaltung der Datenschutzregeln im Schulbetrieb
IT-Administrator (Schule oder Schulträger)
- richtet Accounts ein
- verwaltet Klassen- und Gruppenstrukturen
- setzt Benutzerrechte um
- überwacht technische Sicherheit auf schulischer Seite
- ist erster Ansprechpartner bei technischen Problemen
Auftragsverarbeiter (Kramberg Innovation)
- betreibt die Plattform
- stellt TOMs, Subdienstleister-Liste und AVV bereit
- verarbeitet Daten nur nach Weisung der Schule
- meldet Datenschutzvorfälle innerhalb von 24 Stunden
2. Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. Schulgesetzen: Einsatz im öffentlichen Bildungsauftrag
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Erfüllung schulischer Pflichten
- keine Einwilligung erforderlich, außer bei freiwilligen Zusatzfunktionen
- AVV nach Art. 28 DSGVO ist abgeschlossen oder muss abgeschlossen werden
3. Welche Daten werden verarbeitet? (Datensparsamkeit)
Es werden nur die notwendigen Daten verarbeitet:
Schülerdaten
- Vorname oder Benutzername
- Klasse / Gruppen
- Lernaktivitäten (z. B. Aufgabenbearbeitung)
- technische Logdaten (für Support & Sicherheit)
Lehrkräfte
- Name
- schulische E-Mail-Adresse
- Zuordnung zu Klassen
Nicht verarbeitet werden:
- Noten
- Gesundheitsdaten
- sensible Daten (Art. 9 DSGVO)
- Daten für Werbung oder Tracking
- biometrische Daten
4. Wo werden Daten gespeichert?
- ausschließlich europäische Rechenzentren (EU-only)
- DSGVO-konforme Subdienstleister
- keine Übermittlung in Drittstaaten
- Server mit ISO 27001-Zertifizierung
- verschlüsselte Speicherung (AES-256)
5. Subdienstleister (Auszug)
- EU-Hosting
- EU-Monitoring
- EU-Maildienst (Systembenachrichtigungen)
Alle Subdienstleister:
- sind vertraglich nach Art. 28 DSGVO gebunden
- wurden auf Sicherheitsmaßnahmen geprüft
- werden bei Änderungen 30 Tage vorher angekündigt
6. Technische Sicherheitsmaßnahmen
- TLS 1.2/1.3 Verschlüsselung
- sichere Passwort-Hashing-Verfahren
- MFA für Lehrkräfte und Admins
- automatische Logout-Mechanismen
- rollenbasierte Zugriffskontrolle (Schüler/Lehrer/Admin)
- Schutz vor Angriffen (Rate-Limiting, Firewalls, Monitoring)
- tägliche Backups (verschlüsselt, max. 90 Tage Aufbewahrung)
7. Rolle der Lehrkräfte
Lehrkräfte sind verantwortlich für:
- pädagogische Nutzung
- die Aufsicht über Schülernutzung
- sicherer Umgang mit Zugangsdaten
- sofortige Meldung bei Datenschutz- oder Sicherheitsvorfällen
Lehrkräfte dürfen keine sensiblen Daten in die Plattform eingeben (z. B. Noten, Diagnosen, persönliche Probleme).
8. Benutzermanagement (Schule/IT)
IT-Admins müssen sicherstellen:
- nur aktive Schüler*innen haben Zugriff
- gelöschte Konten wirklich entfernt werden
- Klassenwechsel korrekt umgesetzt werden
- Passwörter sicher vergeben werden
- Admin-Rechte sparsam verteilt werden
- keine Sammel- oder Lehrer-Shared-Accounts verwendet werden
9. Löschung & Aufbewahrung
Automatische Löschprozesse
- am Schuljahresende
- beim Ausscheiden eines Kindes
Backups
- verschlüsselt
- max. 90 Tage Speicherung
Logs
- 30–120 Tage je nach Zweck
Die Schule kann jederzeit:
- Datenexport
- Datenlöschung
- Löschprotokoll
anfordern.
10. Datenschutzvorfälle (Data Breaches)
Meldepflicht: 24 Stunden durch den Anbieter an die Schule / Schulleitung.
Bei einem Vorfall:
- Schule/IT-Admin informieren Schulleitung & DSB
- Risiko bewerten (mit Unterstützung des Anbieters)
- ggf. Meldung an Aufsichtsbehörde
- ggf. Information an Eltern
Der Anbieter unterstützt technisch, organisatorisch und dokumentarisch.
11. KI-spezifische Datenschutzregeln
- keine Nutzung von Schülerdaten zum Training der KI
- keine Profilbildung
- keine Übermittlung an Drittanbieter-KI
- alle KI-Funktionen sind transparent und kindgerecht
- KI ersetzt keine Lehrkraft
12. Verantwortung des Schulträgers
Der Schulträger ist verantwortlich für:
- übergeordnete IT-Sicherheit (Netze, Firewalls, Filter)
- Ausstattung der Schulen mit sicheren Endgeräten
- Bereitstellung von IT-Unterstützung
- Abschluss des AVV (je nach Bundesland)
- Abstimmung mit kommunalem Datenschutzbeauftragten
13. To-Do-Checkliste für Schulleitung & IT-Admins
Vor dem Einsatz
▪ AVV prüfen & unterschreiben
▪ Schulträger und DSB informieren
▪ Administrator bestimmen
▪ Lehrkräfte informieren / schulen
Während des Betriebs
▪ Benutzer jährlich überprüfen
▪ Klassenwechsel durchführen
▪ Berechtigungen prüfen
▪ Datenschutzvorfälle dokumentieren
Nach Schuljahresende
▪ automatische Löschroutinen prüfen
▪ gelöschte Konten verifizieren
▪ Backups überprüfen
▪ DSB informieren
