Stand 2025
1. Rollen & Verantwortlichkeiten
Verantwortlicher nach DSGVO (Art. 4 Nr. 7)
- Die Schule / Schulleitung ist Verantwortlicher im rechtlichen Sinne.
- Der Zweck der Verarbeitung ergibt sich aus dem öffentlichen Bildungsauftrag.
Mitverantwortung des Schulträgers
Der Schulträger trägt Verantwortung für:
- IT-Infrastruktur, Netzsicherheit und Endgeräte
- datenschutzkonforme Beschaffung (z. B. Vergabe, Auswahl von Dienstleistern)
- Abschluss und Prüfung des AVV
- Abstimmung mit dem/der kommunalen DSB
- Unterstützung der Schulen bei technischen und organisatorischen Maßnahmen
Auftragsverarbeiter
- Kramberg Innovation (KI-Kinderakademie)
verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag der Schule.
2. Rechtsgrundlagen
Für Schulen (öffentliche Einrichtung):
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
- i. V. m. den Schulgesetzen der Länder (Erfüllung des Bildungsauftrags)
- Verarbeitung erfolgt ohne Einwilligung, sofern Unterrichtszweck gegeben ist.
Für Schulträger / kommunale IT:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung)
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgabe)
AVV
- Art. 28 DSGVO verpflichtend
- Kommunen können eigene AVV-Muster verwenden
- Anbieter stellt AVV, TOMs & Subdienstleisterliste bereit
3. Datenkategorien (Datensparsamkeit)
Die KI-Kinderakademie ist speziell für Minderjährige entwickelt und verarbeitet nur minimal notwendige Daten:
Schüler*innen
- Vorname / Benutzername
- Klasse / Gruppe
- Lern- & Übungsstände
- Log- und Nutzungsdaten (technisch)
Lehrkräfte
- Name
- schulische E-Mail
- Klassen- oder Fachzuordnung
Keine Verarbeitung folgender Daten:
- Noten oder Leistungsbewertungen
- Gesundheits- oder Sensibilitätsdaten (Art. 9 DSGVO)
- familiäre oder soziale Informationen
- biometrische Daten
- Daten für Werbung oder Tracking
4. Speicherort & Datenübermittlung
- Speicherung ausschließlich in der EU
- Nutzung ausschließlich DSGVO-konformer, ISO-27001 zertifizierter Subdienstleister
- keine übermittlungen in Drittstaaten (z. B. USA)
- keine Nutzung von US-Clouds ohne EU-Sovereign-Mode
- verschlüsselte Speicherung (AES-256)
5. Subdienstleister (EU)
Eingesetzte Kategorien:
| Kategorie | Zweck | Standort |
|---|---|---|
| Hosting / Cloud | Plattformbetrieb | EU |
| Monitoring | Sicherheit / Verfügbarkeit | EU |
| Maildienst | Systemnachrichten | EU |
| KI-Modellhosting | KI-Verarbeitung | EU |
Alle Subdienstleister sind vertraglich nach Art. 28 DSGVO gebunden.
Änderungen werden 30 Tage im Voraus mitgeteilt (Widerspruchsrecht).
6. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Sicherheitsschwerpunkte:
- Multi-Faktor-Authentifizierung
- sichere Passwortverfahren (Hashing: bcrypt/Argon2)
- TLS 1.2/1.3
- tägliche Backups (90 Tage max., verschlüsselt)
- 24/7-Monitoring
- DDoS-Schutz
- Mandantentrennung (jede Schule = eigener Datenraum)
- Administratorenzugriffe vollständig protokolliert
- kein Zugriff des Anbieters ohne dokumentierte Weisung
7. Pflichten der Schulen
Schulen sind verpflichtet:
- Zugangsdaten sicher zu verwalten
- Benutzerkonten korrekt zu führen
- Ausscheidende Schülerkonten zu löschen
- Lehrkräfte zu informieren & schulen
- keine sensiblen Daten in die Plattform einzugeben
- Datenschutzvorfälle unverzüglich zu melden
8. Pflichten des Schulträgers
Der Schulträger verantwortet:
- sichere IT-Basisinfrastruktur (Netz, Filter, Firewalls, WLAN)
- datenschutzkonforme Geräteverwaltung
- zentrale Vergabeverfahren & Vertragsmanagement
- Abschluss/Prüfung des AVV und TOMs
- Zusammenarbeit mit dem/der kommunalen DSB
- Bereitstellung eines IT-Admins pro Schule oder Schulverbund
- Bereitstellung technischer Supportprozesse
9. Löschkonzept & Speicherfristen
Schülerdaten:
- Löschung beim Ausscheiden
- regelmäßige Löschungen am Schuljahresende
- manuelle Löschung jederzeit möglich
Backups:
- verschlüsselt
- max. 90 Tage Aufbewahrung
Logdaten:
- 30–120 Tage je nach Zweck
Der Schulträger kann Löschprotokolle anfordern.
10. Datenschutzvorfälle (Data Breaches)
Meldefrist:
- 24 Stunden an die Schule & Schulträger
Vorgehen:
- Sofortmeldung durch Anbieter
- Bewertung durch Schulträger & Datenschutzbeauftragten
- ggf. Meldung an Aufsichtsbehörde
- ggf. Information an Eltern
- technische Ursachenanalyse & Maßnahmen
Der Anbieter bietet vollständige Unterstützung.
11. KI-spezifische Datenschutzmaßnahmen
- keine Nutzung von Schülerdaten zum Training der KI
- keine Profilbildung oder Werbung
- KI-Ausgaben werden nicht gespeichert oder analysiert
- KI arbeitet nur mit Unterrichtsdaten
- alle KI-Modelle laufen ausschließlich in der EU
- Lehrkräfte behalten pädagogische Kontrolle
12. Empfehlungen für Schulträger
Für eine datenschutzkonforme Implementierung empfehlen sich:
Vor Einführung:
✔ AVV + TOMs prüfen
✔ Abstimmung mit kommunalem DSB
✔ Prüfung der IT-Infrastruktur
✔ Testphase mit 1–2 Pilotschulen
Während des Betriebs:
✔ jährliche Überprüfung der Benutzerkonten
✔ technische Supportkette definieren
✔ Datenschutzschulungen für Lehrkräfte
✔ regelmäßige Kontrolle von Subdienstleisterlisten
Nach Schuljahresende:
✔ Löschroutinen kontrollieren
✔ Backup-Löschfristen prüfen
✔ Schulwechsel korrekt abbilden
13. Zusammenfassung für Entscheider
Die KI-Kinderakademie ist:
- datenschutzkonform
- EU-based
- sicher (ISO, Verschlüsselung, Monitoring)
- technisch einfach integrierbar
- pädagogisch wertvoll
- ohne Drittstaatenübermittlungen
- speziell für Schüler*innen entwickelt
Sie erfüllt damit die wichtigsten kommunalen Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Bildungstechnologie.
