gemäß Art. 32 DSGVO
Stand 2025
1. Organisatorische Maßnahmen (Schule/Klasse/Minderjährige)
- strikte Datensparsamkeit: Vorname oder Benutzername genügt
- keine sensiblen Daten (Noten, Diagnosen, Religion)
- vollständige Rollen- & Klassentrennung
- Lehrkräfte und Admins mit schulischen Logins
- getrennte Verwaltung für Grundschule / Sek I / Sek II möglich
- jährliche Datenschutzschulungen für Anbieter-Mitarbeitende
- klare Weisungsprozesse für Schule/Schulträger
2. Zutrittskontrolle (Rechenzentrum – EU-only)
- EU-basierte Rechenzentren (ISO 27001)
- Zugang nur für autorisierte Techniker
- Chipkarten- oder biometrische Systeme
- Videoüberwachung und Protokollierung
3. Zugangskontrolle (Accounts & Geräte)
Für Schüler*innen:
- eingeschränkte Zugriffsrechte
- keine Einsicht fremder Konten
- automatische Logout-Funktion
- Passwortschutz (schulische Vorgabe)
Für Lehrkräfte & Schuladmins:
- Multi-Faktor-Authentifizierung
- passwortgeschützte Zugänge
- temporäre Adminrechte nur bei Bedarf
Für den Anbieter:
- Adminzugriffe ausschließlich protokolliert
- kein Zugriff ohne Freigabe der Schule/Schulträger
4. Zugriffskontrolle (Wer darf was?)
- Rollenmodell: Schüler → Lehrer → Administrator → Anbieter
- kein Zugriff von Schüler*innen auf personenbezogene Daten anderer Kinder
- getrennte Datenräume für jede Schule
- Zugriff der Lehrkraft nur auf ihre Klassen
- sichere Zugriffsprotokollierung für Kontrollzwecke
5. Weitergabe- & Übermittlungskontrolle
- ausschließlich verschlüsselte Verbindungen (TLS 1.2+/1.3)
- keine Übertragung von Schülerdaten in Drittstaaten
- keine Weitergabe an Werbenetzwerke
- Subdienstleister ausschließlich in der EU
6. Eingabekontrolle (Nachvollziehbarkeit)
- Protokollierung von Änderungen
- eindeutig zuordenbare Benutzeraktionen
- Audit-Logs für administrative Tätigkeiten
- Logdaten nicht für Leistungsbewertung von Kindern verwendet
7. Verfügbarkeitskontrolle (Schulbetriebssicherheit)
- redundante EU-Server
- tägliche Backup-Erstellung
- Notfallkonzept für Ausfälle (DRP)
- 24/7 Monitoring
- technische Maßnahmen gegen DDoS & Angriffe
- schnelle Wiederherstellungszeiten (SLA 99,5 % / optional 99,9 %)
8. Trennungsgebot (Schule / Klasse / Rollen)
- klare Trennung zwischen Schulen eines Schulträgers
- Trennung der Daten zwischen Klassen
- keine gemeinsame Speicherung verschiedener Auftraggeber
- produktive Daten getrennt von Testdaten
9. Lösch- und Aufbewahrungskonzept (Schuljahreslogik)
Schülerbezogene Daten
- Löschung am Schuljahresende (automatisiert oder manuell)
- Löschung beim Ausscheiden aus der Schule
- Löschprotokoll für Schulträger auf Anforderung
Backups
- verschlüsselt
- max. 90 Tage Aufbewahrung
Logdaten
- 30–120 Tage (je nach Zweck)
- keine Nutzung für Verhaltensanalyse
10. Incident-Management (Datenpannen in Schulen)
- Meldung an Schule & Schulträger innerhalb von 24 Stunden
- strukturierte technische Analyse
- Unterstützung bei Meldungen an Datenschutzbehörden
- Sofortmaßnahmen wie Zugangssperren, Bereinigung und Recovery
- schriftliche Dokumentation des Vorfalls
11. KI-spezifische Schutzmaßnahmen (für die KI-Kinderakademie)
- keine Nutzung von Schülerdaten zum Training der KI
- keine Profilbildung zu Werbe- oder Marketingzwecken
- KI-Modelle laufen ausschließlich in der EU
- kindgerechte Filterung & Schutzmechanismen
- Lehrkraft bleibt immer Entscheidungsinstanz
- keine autonomen KI-Entscheidungen über Lernwege ohne pädagogische Kontrolle
